Monday, 06.02.12
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Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld


Als besondere Leistung können Arbeitgeber ihren Angestellten als Sonderleistung ein Weihnachtsgeld zahlen. Das kann in der Regel ein Monatseinkommen sein oder auch eine Art Zuschuss, das zum Gehalt im November ausgezahlt wird. Ursprünglich war diese Zahlung eine Art Zuschuss zum Kauf von Geschenken und zur Ausrichtung des Weihnachtsfestes in der Familie gedacht.



Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist immer freiwillig vom Arbeitgeber. Eine Zahlung des Weihnachtsgeldes ist vor allem von der Branche und dem Unternehmen abhängig. Für den Angestellten kommt es also darauf an, wie begehrt seine Arbeitsleistung ist und ob der Arbeitgeber bereit ist, diese freiwillige Zahlung zu geben. Das Weihnachtsgeld kann auch im beiderseitigen Einvernehmen im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Es ist möglich, dass zwei Angestellte in einem Unternehmen einen unterschiedlichen hohen Beitrag des Weihnachtsgeldes erhalten. Das Weihnachtsgeld soll als Anreiz für bereits geleistete oder anstehende Arbeit gelten. Darüber hinaus kann es auch als Mittel verwendet werden, um wichtige Angestellte im Unternehmen zu halten.

Ein Arbeitnehmer verfügt über keinen Anspruch auf die Auszahlung eines Weihnachtsgeldes. Erst wenn vorbehaltlos über einen Zeitraum von drei Jahren die Zahlung erfolgte, hat der Arbeitnehmer auch darüber hinaus einen Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes. Gibt es jedoch jährlich eine Information, dass es sich bei der Zahlung um eine freiwillige Zahlung handelt und jederzeit widerrufbar sein kann.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes wird individuell bemessen und hängt vor allem davon ab, ob der Arbeitnehmer längere Fehlzeiten hatte, übertariflich bezahlt wird und ähnliche Faktoren. Diese spielen eine wesentliche Rolle zur Festsetzung der Höhe des Weihnachtsgeldes.



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